Quartiersuchende Unser Angebot wird ständig ausgebaut, ist heute nicht das Richtige für Sie dabei, kann es durchaus sein das Sie in einigen Tagen etwas passendes finden. Quartiersuchende sollten darauf achten das auch Kinder anzumelden sind, ein unterbringen im Elternbett wird ohne vorherige Absprache von den Vermietern nicht geduldet. Vermeiden Sie Unannehmlichkeiten, in dem Sie auch das mitbringen von Tiere in der Buchungsanfrage ankündigen. Erst wenn der Vermieter eine Buchungsanfrage mit einer Preis und Terminangabe rückbestätigt, kann ein sogenannter Gastaufnahmevertrag geschlossen werden. Nach Zusage des Gastes ist dieser Vertrag verbindlich. Beide Seiten sind verpflichtet bei Nichteinhaltung des Vertrages Schadenersatz zu leisten. Gäste empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bitte beachten Sie bei Kontaktaufnahme per Mail oder Kontaktformular die Datenschutzerklärung. Die angegebenen Übernachtungspreise sind inklusive MwSt und gelten jeweils für eine Übernachtung pro Person oder Wohnung. An- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet. In den meisten Fällen nehmen die Vermieter während den Ferien auch Hauptsaisonpreise. Bitte haben Sie Verständnis das nicht jeder Vermieter bereit ist eine Buchung anzunehmen die in der Mitte seiner Freimeldung liegt. In den meisten Fällen wird eine Anfrage zum Anfang oder am Ende abschließend mit der Freimeldung akzeptiert. Beachten Sie zusätzlich die angegebenen Mindestbuchungszeiten. In der Listenansicht wird jeweils nur ein Quartier vom Vermieter angezeigt, dass am besten zu Ihren Vorgaben passt. Hat ein Vermieter mehrere Unterkünfte können Sie diese in der Detailansicht mit dem Link “weitere Angebote des Vermieters” aufrufen. Die Angabe “ Wohnung(en) oder Zimmer im Haus” bezieht sich auf die Anzahl der Urlaubsquartiere im Haus, nicht jedoch auf die tatsächliche Anzahl der Wohneinheiten im Objekt. Für Vermieter des Hotel- und Gaststättenverbandes gelten die Geschäftsbedingungen des Verbandes. Diese Vermieter erkennen Sie in der Detailansicht an dem zusätzlichen Hinweis der Mitgliedschaft. Bei Quartiervermittlungen die über den System abgewickelt werden, gilt der Systembetreiber lediglich als
Vermittler. Die Bereitstellungsgebühr trägt der Vermieter, weitere Ansprüche jeglicher Art sind unter Mieter und Vermieter zuklären. Der Systembetreiber ist im Sinne §651 a. 1 des BGB nicht der Veranstalter. |
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