Allgemeine Geschäftsbebingungen www.norderney-adressen.de Online Quartiervermittlung
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Hanne Groß (im folgenden Systembetreiber genannt)

Schmiedestr.12    26548 Norderney     Tel.04932/991589     Steuernr.: 58 / 115 /61748

Vermieter / Systembetreiber

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Bezug auf Preis, Leistung und Verfügbarkeit der Freitermine liegt in Eigenverantwortung der hier eingetragenen Vermieter. Der Systembetreiber übernimmt hierfür keinerlei Gewähr. Ebenfalls übernimmt der Systembetreiber keine Haftung für die von ihm eingegebenen Daten. Der Vermieter ist verpflichtet die Daten nach Onlinestellung zu prüfen, Fehler sind unverzüglich zu reklamieren.  

Der Systembetreiber behält sich das Recht vor, Einzelne ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme auszuschließen. Aus Fairnisgründen kann eine Aufnahme in der Datenbank nur erfolgen, wenn der Vermieter oder Vermittler bereit ist alle Quartiere die er besitzt oder verwaltet anzugeben bzw. die Gebühr dafür zu entrichten. Kommen zum späteren Zeitpunkt neue Unterkünfte hinzu, sind diese ebenfalls anmeldepflichtig. Änderungen an der Website und Datenbank kann der Systembetreiber nach belieben durchführen, sofern es sich nicht nachteilig für die Teilnehmer auswirkt.

Für die Teilnahme entrichtet der Vermieter eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine fortlaufende Monatspauschale die sich aus einer Grundpauschale plus Gebühren je Wohneinheit errechnet. Die monatlichen Kosten werden ¼ jährlich per Bankeinzug im voraus belastet. Am Jahresende werden die Abbuchungen mit einer Sammelrechnung belegt. Verlangt der Vermieter für jedes Quartal eine Extrarechnung, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr fällig. Die Einrichtungsgebühr ist sofort nach Onlinestellung zu zahlen.

Vertragslaufzeit 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 6 Monate sofern nicht bis 14 Tage vor Ablauf eine schriftliche Kündigung vorliegt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Einrichtungsgebühr besteht nicht. Kündigt der Vermieter den Vertrag, ist bei einer Neuaufnahme wieder eine Einrichtungsgebühr ( Ermäßigung ) fällig.

Rückbuchungsgebühren werden in Rechung gestellt. An ausstehende Zahlungen wird einmal kostenfrei erinnert. Wird binnen der gestezten Frist nicht gezahlt, erfolgt gebührenpflichtige Mahnung. Bleibt die Zahlung auch nach der Mahnfrist aus, erfolgt Übergabe der Einforderung an einem Rechtsanwalt oder Inkasso-Unternehmen. Die dafür fälligen werden Ksoten werden dem Zahlungssäumen in Rechnung gestellt.

Kann der Systembetreiber sein Angebot nicht Aufrecht erhalten, hat der Vermieter nur An- spruch auf Rückerstattung der im vorausgezahlten Monatsgebühren. Wird im Halbjahr des Vertragsabschlusses der Dienst eingestellt, zahlt der Systembetreiber einen Teil der Grundgebühr, errechnet aus der bisherigen Betriebszeit des laufenden Halbjahres, zurück. Nach Ablauf des ersten Halbjahres besteht dann kein Anspruch auf Rück – oder Teilrückzahlung der Einrichtungsgebühr.            

Gültig ist jeweils die aktuelle Preisliste.

Die Vermieter verpflichten sich, Ihre Freitermine stets aktuell zu halten. Nicht mehr verfügbare Termine sind spätestens bis zum Folgetag 12 Uhr zu löschen oder dem Systembetreiber innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu melden.  Hält ein Vermieter sich nicht an diese Regelung, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Es werden nur die im vorausgezahlten Monatsgebühren rückwirkend bis zum Tag der Kündigung erstattet. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Aufnahmegebühr besteht dann nicht.

Pflichten des Systembetreiber 

Der Betreiber stellt seine Datenbank innerhalb der Internetadresse www.norderney-adressen.de zur Verfügung. Die Datenbank liegt zur Zeit auf dem Server der Firma Dr. Hermann Husen, die Daten der Website sind bei der Firma Strato gehostet, eine Gewähr außerhalb der Strato und Hermann Husen Ingenieurgesellschaft mbH Geschäftsbedingungen kann nicht geben werden. Tritt ein Fehler innerhalb der Datenbank auf, die durch Dritte verursacht wurde, z. B. Hackerangriff , wird jegliche Haftung ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Systembetreiber verpflichtet die Datenbank umgebend erneut online zu stellen. Bei Gesamtverlust der Daten, ist der Betreiber für die kostenfreie Neueingabe der Stammdaten verantwortlich. Anspruch auf Rückvergütung besteht nur für die Monatspauschale umgerechnet auf die Ausfallzeit sofern diese mehr wie 24 Stunden beträgt und nicht auf Verschulden des Provider zurückzuführen ist. Weitere Ansprüche aller Art sind ausgeschlossen, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden und bestätigt dies durch seine Unterschrift.  

Quartiersuchende

Quartiersuchende sollten darauf achten das auch Kinder anzumelden sind, ein unterbringen im Elternbett wird ohne vorherige Absprache von den Vermietern nicht geduldet. Vermeiden Sie Unannehmlichkeiten, in dem Sie auch das mitbringen von Tiere in der Buchungsanfrage an- kündigen.  Erst wenn der Vermieter eine Buchungsanfrage mit einer Preis und Terminangabe rückbestätigt, kann ein sogenannter Gastaufnahmevertrag geschlossen werden.  Nach Zusage des Gastes ist dieser Vertrag verbindlich. Beide Seiten sind verpflichtet bei Nichteinhaltung des Vertrages Schadenersatz zuleisten. Gäste empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung ab- zuschließen, benutzen Sie dazu bitte unser Online Buchungsformulars.

Die angegebenen Übernachtungspreise sind inklusive MwST und gelten jeweils für eine Übernachtung pro Person oder Wohnung. An- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet.

Bitte haben Sie Verständnis das nicht jeder Vermieter bereit ist eine Buchung anzunehmen die in der Mitte seiner Freimeldung liegt. In den meisten Fällen wird eine Anfrage zum Anfang oder am Ende abschließend mit der Freimeldung akzeptiert. Beachten Sie zusätzlich die angegebe- nen Mindestmietzeite. In der Listenansicht wird jeweils nur ein Quartier vom Vermieter angezeigt, dass am besten zu Ihren Vorgaben passt. Hat ein Vermieter mehrere Unterkünfte können Sie diese in der Detailansicht mit dem Link “weitere Angebote des Vermieters” aufrufen. Die Angabe “ Wohnung(en) oder Zimmer im Haus” bezieht sich auf die Anzahl der Urlaubsquartiere im Haus, nicht jedoch auf die tatsächliche Anzahl der Wohneinheiten im Objekt.

Für Vermieter des Hotel- und Gaststättenverbandes gelten die Geschäftsbedingungen des Ver- bandes. Diese Vermieter erkennen Sie in der Detailansicht an dem zusätzlichen Hinweis der Mitgliedschaft.

Bei Quartiervermittlungen die über den Systembetreiber abgewickelt werden, gilt der System- betreiber lediglich als Vermittler. Die Datenbankgebühr trägt der Vermieter, weitere Ansprüche jeglicher Art sind unter Mieter und Vermieter zuklären. Der Betreiber ist im Sinne §651 a. 1 des BGB nicht der Veranstalter.       

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