Die Nordseeinsel NORDERNEY ist aus verkehrsberuhigenden Massnahmen in drei Gebiete aufgeteilt. Diese Gebiete sind für den Kraftverkehr nur über bestimmte
Straßen miteinander verbunden. In der Saison ist für das Gebiet 1 und 2 eine Verkehrssperre eingerichtet. Während der Verkehrssperre dürfen die Straßen nur mit einer Ausnahmegenehmigung
befahren werden. Besucher die Ihr Fahrzeug mit auf die Insel bringen, erhalten auf der Fähre eine sogenannte Ausnahmegenehmigung. Mit dieser Genehmigung darf man dann binnen einer Frist
sein Quartier anfahren um dort das Gepäck und dergleichen auszuladen. Für die Rückreise erhält man dann bei der Platzreservierung von Reederei wieder eine Genehmigung, damit man eine
Stunde vor der Abreise sein Gepäck wieder in sein Fahrzeug packen kann. Ihr Fahrzeug müssen Sie auf eines der Parkplätze ausserhalb der Stadt abstellen, sofern Ihr Vermieter nicht
über einen geeigneten Platz verfügt.
Fast alle Wohngebiete sind so gelegen das man das Stadtzentrum zu Fuss oder mit dem Fahrrad bequem erreichen kann. Auch innerhalb vom Stadtzentrum gibt es viele ruhig gelegene Straßen.
|